Peter Pans Einkaufswelt

Im Onlinekurs “Digitalisierung + eShops” wird in einigen Folgen ein digitaler eShop mit Hilfe von Magento 2 realisiert werden. Magento 2 ist soetwas wie der Software-Weltmarktführer für die Herstellung von eCommerce-Plattformen, also eShops, vereinfacht ausgedrückt. Magento 2 ist das Produkt der Firma Magento (Los Angeles,Culver City, Californien, USA), einer Tochergesellschaft von Adobe.

Digitalisierung und eShops

Im Onlinekurs “Digitalisierung + eShops” wird in einigen Folgen ein digitaler eShop mit Hilfe von Magento 2 realisiert werden. Magento 2 ist soetwas wie der Software-Weltmarktführer für die Herstellung von eCommerce-Plattformen, also eShops, vereinfacht ausgedrückt. Magento 2 ist das Produkt der Firma Magento (Los Angeles,Culver City, Californien, USA), einer Tochergesellschaft von Adobe.

In der Online-Kurslektion “Lesson 3-1: Peter Pans Einkaufswelt” beginnen wir mit der Auseinandersetzung mit eShops. Für die Einführung dient uns ein ehemaliger Demo-eShop, eben “Peter Pans Einkaufswelt“.

Da uns dieser ehemalige Demo-eShop nur für die erste Hinfürung dient, ist in diesem Blogpost ausschließlich die Kritik an Peter Pans Einkaufswelg zu finden. Die Beschreibung von Peter Pans Einkaufswelt ist dem Onlinekurs vorbehalten.

Kritik an Peter Pans Einkaufwelt

Peter Pan ist ein primitiver eShop, der auf das Wesentlich reduziert ist, uns nur zum Lernen dient. Diese Reduktion soll verdeutlichen, dass sich der Kunde in etwa durch den eShop so bewegen können muss wie durch einen realen Supermarkt. Der Gesetzgeber schreibt dies im Telemediengesetz (kurz TMG) vor: der eShop-Besucher muss das Betreten des eShops leicht erkennen können, damit ihm klar wird, dass auf dieser Web-Site Verkäufe getätigt werden. Im Regelfall stellt dies kein Problem dar, weil Shop-Betreiber Wert darauf legen wieder erkannt zu werden und eine wiedererkennbares Erscheinungsbild präsentieren wollen.

Wer als Betrüger eine fremde Shop-Identität vortäuschen möchte sieht das natürlich anders. Für den Betrüger ist es in böser Absicht sinnvoll, wenn der Besucher nicht erkennt, daß sein Handeln kostenpflichtig ist. Unser Standpunkt ist das nicht!

Telemediengesetz (kurz TMG)

Peter Pan ist als Einkaufswelt erkennbar und erfüllt auch einige der gesetzliche Vorschrift, wie z.B. die Offenlegung des eShop-Betreibers und seiner Adresse. (TMG). Jedoch fehlt das leicht zugängliche Impressum (ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben (im TMG)

Kategorien = Warengruppen

Kommen wir wieder zurück zur Vergleichbarkeit mit dem realen Shop. Die aktuellen Gewohnheiten veranlassen die meisten Mitmenschen im realen Shop den Bereich mit der gesuchten Warengruppe anzusteuern. Wer eine Bluse kaufen möchte wird die Warengruppe „Damenoberbekleidung“ suchen. Wer Fußballschuhe kaufen möchte wird dies nicht tun und statt dessen die Warengruppe „Sport“ suchen. Wir nehmen also eine grobe Kategorisierung vor. Hat die Blusen-Käuferin die Warengruppe „Damenoberbekleidung“ erreicht, so wird jetzt detaillierte gesucht: Blusen nach Style- und Material-Art und Einsatzzweck sind in aller Regel nicht durcheinander geworfen sondern nach gewissen Kriterien auseinander sortiert. Die Gründe dafür können nüchtern-sachlich sein oder das Ziel verfolgen den Umsatz und Abverkauf zu optimieren. Der reale eShop wird hier mit einstelbaren Filtern arbeiten.

Peter Pan sortiert am linken Bildschirmrand nach Warengruppen, damit sich der eShop-Kunde grob orientieren kann. Offensichtlich gibt es in Peter Pans Einkaufswelt nicht mehr als Schreibgeräte, Sweatshirts, Reis- und Urlaubsartikel. Beim zielorientierten Einkauf wird der Kunde seinen Weg finden und sich zum Klick auf die Warengruppe Schreibgeräte entscheiden, wenn er einen solches sucht. Soll ein Sweatshirt gekauft werden, so wird der Klick auf Sweatshirt erfolgen – in der Hoffnung, dann aus einer Vielzahl von Sweatshirts etwas passendes auswählen zu können. Eben ganz so wie im realen Shop.

Was sonst noch fehlt

Dieses heute noch weitverbreitete Einkaufsparadigma wird von Peter Pans Einkaufswelt im wesentlichen nachgebildet – nicht jedoch das Stöbern und der Lustkauf. Zu simpel ist in diesem Punkt der mediale Reiz – Peter Pan vernachlässigt das.

Schon die Hinterlegung mit Bildern ist nur angedeutet und reicht für eine Verkaufsförderung wohl kaum. Kunden wollen das Produkt von allen Seiten sehen, wollen es sehr detailliert und auch die Gesamterscheinung betreffend betrachten können. Noch besser wenn das Produkt im Einsatz gesehen werden kann. Also mehrere Bilder und Videos sind hier notwendig.

Ein nächstes sind die Produkteigenschaften, die Attribute eines Produkts. Ist das Sweatshirt aus Baumwolle, aus einer synthetischen Faser?  In welchen Farben und Größen ist das anvisierte Sweatshirt zu haben? (siehe  Peter Pans Einkaufswelt: ein Überblick über die selektierte Artikel-Kategorie). Mit Hilfe der Attribute kann letztlich gefiltert werden.

Peter Pan unterstützt das vielfältige Informationsinteresse des Einkäufers nur ansatzweise: In einem Infofeld sind hoffentlich alle gesuchten Informationen enthalten. Zentrale Attribute, auf die sich der Käufer unbedingt festlegen muss um die Kauftransaktion abzuschließen sind explizit hervorgehoben: Stückpreis, Farbe, Größe und Anzahl haben einen besonderen Status – auf dieser Informationsebene kann dann auch die Kaufentscheidung getroffen werden die sich darin manifestiert, dass der Kunde den Button „In den Korb legen“ betätigt (Siehe Abbildung Peter Pans Einkaufswelt: Eine Artikelbeschreibung).

Willensbekundung – ein Muss

So wird der Wille zum Ausdruck gebracht, dass eine Absicht zu Kauf und Bezahlung zweifelsfrei vorhanden ist. Auch hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese Willensbekundung eindeutig geäußert und erkennbar sein muss (regelt grundsätzlich schon das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB).

Damit ist aber die Kauftransaktion noch nicht abgeschlossen. Die Ware liegt, wie beim Einkauf im Supermarkt, erst mal im Einkaufswagen, bildlich gesprochen. Im Grunde ist der „Einkaufswagen“ nur eine Auflistung der gewünschen Artikel mit Artikelkurzbeschreibung, Mengen und Preisangaben, wie Warenwert und Steuersätze und –Beträge (Siehe Abbildung Peter Pans Einkaufswelt: ein gefüllter Einkaufskorb.) Auch hier ist der Gesetzgeber sehr penibel und schreibt dies zum Schutz der Konsumenten vor.

Erst nach dem der Kunde seinen Einkauf im Einkaufskorb nochmal überprüft hat uns seine Empfangsadresse samt Zahlungmodalitäten ergänzt hat kann er den tatsächlichen Einkauf abschließen mit dem Button „Bestellung kostenpflichtig abschicken“ (Siehe Abbildung  Peter Pans Einkaufswelt: Kundendaten eingeben und Bestellung abschicken).

Weitere rechtliche Details

Wir gehen hier auf weitere rechtliche Datails (die zahlreich vorhanden sind) nicht näher ein, wollen aber ausdrücklich erwähnen dass die Sicherstellung eines rechtskonformen Online-Shops eine herausfordernde Aufgabe ist.

Das deutsche Recht kennt mittlerweise eine Vielzahl von Gesetzen, die speziell für die Internetnutzung geschaffen wurden. Ausserdem hat der Gesetzgeber zahlreiche bestehende Gesetze um spezifische Regelungen für Internetaktivitäten und den Online-Rechtsverkehr hinzugefügt. So wurde z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz BGB) aus dem Jahr 1900 ergänzt, um auf die aktuellen Fragen und Antworten des Vertragsabschlußes per Internet rechtlich Antworten geben zu können. Abschließend seien hier ein grober Überblick über die wichtigsten deutschen „Internet-Rechtsquellen“aufgelistet:

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Teledienstdatenchutzgesetz (TDDSG)
Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
und Teledienstegesetzt (TDG)
Telemediengesetz (TMG)
Gesetz über elektronische Signaturen (SigG)
Datenschutzgrundverordnung (DSFVO)
Die wichtigsten deutschen “Internet-Rechtsquellen”

Folgende gesetzliche Regelungen haben ebensfalls großen Einfluß auf das Internet-Recht und bestimmen den Handlungsrahemen nach deutschem Recht:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Markengesetz (MarkenG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Auch diese Gesetze gelten für den eCommerce

Vorschau: Wenn wir in den kommenden Kursfolgen einen Demo-eShop aufbauen werden wir das mit Magento 2 machen. Das oben vorgestellte Drei-Schichtenmodell von Peter Pans Einkaufmodell ist kompatibel mit Magento 2. Auch die in diesem Kapitel angesprochen Möglickheit mit Attributen zu filtern ist Magento 2-kompatibel. Last but not least sei erwähnt das sich die Problematik der Gesetzeskompatibilität durch den Einsatz von Magento 2 deutlich reduziert.

Das soll’s als “Kostprobe” aus dem Online-Kurs sein!

Have fun storming the castle

Ihr Prof. J.Anton Illik

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Autor: Prof. Illik Hans

Studium der Wirtschaftsinformatik an der TUM Technischen Universität in München. Berufliche Stationen: Hardwarehersteller in München - Softwarehäuser in München - eigene Firmen in München, Stuttgart und Birmingham/UK- mehrere Bücher zum Programmieren und eCommerce -Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen in München, Stuttgart, Frankfurt - Professur an der HFU - Softwareentwickler (Ada/C/C++/C#/PHP/Python/Java) - Berater - Coach - Betriebsystemen (Unix-Portierungen) und Implementierung von eShops (Magento u.a.).

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